Jedes Jahr fordert der Fiskus von Ihnen als Unternehmer aber auch von Privatleuten zahlreiche Erklärungen, deren Einreichung zumeist elektronisch zu erfolgen hat.
Neben der Einkommensteuererklärung bzw. Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften muss u. U. eine Erklärung zur gesonderten und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung angefertigt werden (Aufzählung exemplarisch).
In jedem Fall bin ich Ihre Partnerin für sämtlich anfallende Steuererklärungen sowohl für Privatleute, Gewerbetreibende, Freiberufler, als auch für Personen- und Kapitalgesellschaften.
Darüber hinaus garantiere ich Ihnen, sofern alle benötigten Auskünfte und Unterlagen vorliegen, eine Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen. Das heißt für Sie, kein lästiges Warten auf Ihre Steuererklärung und Verzögerung einer evtuellen Steuererstattung!
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